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Mobbing Darmstadt



Mobbing ist nicht erst seit heute ein ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft. Betroffen sind nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch Beamte, Praktikanten und sogar Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen. Für die Opfer hat Mobbing oft weitreichende Konsequenzen, die sich auf die Gesundheit, die berufliche oder private Situation negativ auswirken können.

Der Arbeitgeber oder Dienstherr hat die Pflicht, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Bediensteten zu schützen. Er muss Mobbing unterbinden.

Mobbing-Betroffene haben einen Anspruch auf Unterlassung und können gegebenenfalls Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Eine direkte Anspruchgrundlage wegen "Mobbings" gibt es nicht. Meist wird ein Anspruch aus dem Antidiskriminierungsgesetz hergeleitet.

Die Entwicklung der Rechtsprechung zeigt, dass Mobbing-Opfer immer häufiger bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche Erfolg haben. Während früher die Entschädigungen eher bescheiden waren, kommt es jetzt vor, dass höhere Entschädigungen geleistet werden müssen.

Zuletzt soll ein bekannt gewordener Schadensersatzanspruch in Höhe von 500.000,00 € durchgesetzt worden sein. Die TAZ berichtet in ihrer Ausgabe Nr. 9093sogar davon, dass nunmehr ein Schadenersatzanspruch von zwei Millionen Euro beim Arbeitsgericht in Nürnberg anhängig sei.


 
 
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